AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung von fintract

AGB Software-as-a-Service (SaaS) fintract

§ 1. Einleitung

1.1

GESCHÄFTSPARTNER

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Beziehungen zwischen dem Unternehmen fino data services GmbH (nachfolgend „Betreiber“ oder „fino“ genannt) und dem Account-Ersteller (nachfolgend „Kunde“ genannt) des Online-Dienstleistungsangebots fintract.io (nachfolgend auch „fintract“ oder „fino-Service“ genannt). Als Kunde gilt jede natürliche oder juristische Person, welche sich rechtmäßig für den oben genannten Dienst registriert hat und deren Auftrag durch den Betreiber angenommen wurde. Das Angebot für die Nutzung des fino-Services richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Nicht teilnahmeberechtigt sind Verbraucher im Sinne des § 13 BGB. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Beziehung zwischen dem Betreiber und dem Kunden. Für die Nutzung des Services gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen nebst etwaiger individualvertraglicher Ergänzungsvereinbarungen sowie die entsprechend vereinbarten Preise. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde. Diese AGB und die vereinbarten Preise gelten auch dann, wenn der Betreiber in Kenntnis entgegenstehender abweichender allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden Leistungen vorbehaltlos erbringt. Diese AGB regeln nur die Leistungsbeziehungen zwischen fino und dem Kunden für das Angebot fintract. Im Verhältnis zu Mitarbeitern des Kunden handelt fino nur als Erfüllungsgehilfe des Kunden.

1.2

ANERKENNUNG DER AGB

Mit Registrierung auf fintract.io und der damit verbundenen Dienstleistung erklärt sich der Kunde mit der Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.

1.3

ÄNDERUNGEN

Der Betreiber ist zu Änderungen der Leistungsbeschreibung oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und sonstiger Bedingungen berechtigt. Der Betreiber wird diese Änderungen nur aus triftigen Gründen durchführen, insbesondere aufgrund neuer technischer Entwicklungen, Änderungen der Rechtsprechung oder sonstigen gleichwertigen Gründen. Sofern einzelne Bestimmungen den Kunden in einem solchen Falle schlechter stellen, räumt der Betreiber dem Kunden ein außerordentliches, an keine Frist gebundenes Sonderkündigungsrecht des Vertrages ein. Wird durch die Änderung das vertragliche Gleichgewicht zwischen den Parteien erheblich gestört, so unterbleibt die Änderung. Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Kunden mindestens zwei Monate vor Wirksamwerden zur Annahme angeboten. Der Kunde kann den Änderungen vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens entweder zustimmen oder sie ablehnen. Die Zustimmung zu einer Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt als erteilt, wenn der Kunde die Ablehnung nicht vor dem ausgewiesenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung angezeigt hat. Leistungsänderungen nach dieser Ziffer werden dem Kunden mindestens zwei Monate vor ihrem Wirksamwerden schriftlich oder in Textform mitgeteilt. Der Kunde kann die von der Leistungsänderung betroffene Leistung innerhalb eines Monats ab Bekanntgabe der Leistungsänderung zu deren Inkrafttreten schriftlich oder in Textform kündigen. Nach Weiterentwicklung ergibt sich der jeweils aktuelle Funktionsumfang der Software aus der Leistungsbeschreibung auf der Webseite des Betreibers unter https://fintract.io/

§ 2 Vertragsabschluss

2.1

VERTRAGSGEGENSTAND

Gegenstand des Vertrages ist die Überlassung von Software des Betreibers zur Nutzung über das Internet und die Speicherung von Daten des Kunden (Data-Hosting).

Der fino-Service besteht aus den folgenden Leistungsbestandteilen:

  • fintract ist ein REST-API-Service, der eine schnelle und einfache OCR-Datenextraktion aus Dokumenten in Echtzeit ermöglicht. Die Nutzung des fino-Service wird durch die Zurverfügungstellung eines API-Schlüssels ermöglicht.
  • Die verschiedenen für die Leistung geeigneten Dokumententypen sind im Kundencenter ersichtlich. Je nach Dokumententyp behält sich der Betreiber eine mengenmäßige Begrenzung der Seitenzahlen für die Datenextraktion vor. Die maximal verfügbare Seitenzahl pro Dokumententyp beträgt 10 Seiten. Etwaige Abweichungen von dieser Begrenzung können nach individueller Absprache vereinbart und durch den Betreiber im Kundencenter angepasst werden.
  • fintract verarbeitet folgende Dateneingangsformate: pdf, tiff, jpeg, png.
  • fintract übermittelt die aus den Dokumenten ermittelten Daten im JSON-Format an den Kunden.

Für die Nutzung der vom Betreiber angebotenen Leistungen ist ein Internetzugang sowie eine aktuelle Browser-Software notwendig.

Die inhaltliche Überprüfung der mit fintract erfassten Daten obliegt dem Kunden.

2.2

REGISTRIERUNG UND VERTRAGSABSCHLUSS

Nach der Registrierung auf fintract.io erhält der Kunde ein persönliches Konto bestehend aus E-Mail-Adresse und Passwort, welches der Kunde bei der Registrierung selbst erstellt. Diese Zugangsdaten dürfen nicht weitergegeben werden. Der Kunde ist für deren sichere Aufbewahrung selbst verantwortlich. Der Betreiber behält sich vor, dem Kunden die Nutzung eines zweiten Faktors zur Authentifizierung als Option zur Verfügung zu stellen. Sofern diese Option zur Authentifizierung besteht, wird diese vom Betreiber aus Sicherheitsgründen ausdrücklich empfohlen.

Der Kunde verpflichtet sich, im Rahmen der Anmeldung zu fintract nur wahrheitsgemäße Angaben zu seiner Person und zu seinem Unternehmen zu machen und seine Daten stets aktuell zu halten. Die Registrierung unter falschem Namen und Vornamen, falscher Adresse und fiktiven E-Mail-Konten ist nicht gestattet. Im Falle von offensichtlich fiktiven Angaben behält sich der Betreiber vor, das Konto zu löschen.

Der Vertrag über die Nutzung der angebotenen Leistungen kommt zustande, wenn ein von fino bevollmächtigter Vertreter den vom Kunden erteilten Auftrag annimmt. Die Annahme wird schriftlich oder konkludent durch die erste Erfüllungshandlung bestätigt. Der Betreiber ist berechtigt den Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen zu verweigern. Soweit sich der Betreiber zur Erfüllung der vereinbarten Dienstleistung Dritter bedient, werden diese nicht Vertragspartner des Kunden.

2.3

PFLICHTEN DER VERTRAGSPARTNER

Der Kunde verpflichtet sich, den Service nicht missbräuchlich zu nutzen, insbesondere keine Daten in das System einzubringen, die einen Computer-Virus (infizierte Software) enthalten, und sie nicht in einer Art und Weise zu benutzen, welche die Verfügbarkeit des Services für andere Kunden negativ beeinflusst. Für die Inhalte der Dokumente ist der Kunde verantwortlich.

Der Kunde ist verpflichtet, etwaige Funktionsausfälle, Störungen oder Beeinträchtigungen unverzüglich und so präzise wie möglich anzuzeigen.

Der Kunde verpflichtet sich, den unbefugten Zugriff Dritter auf die Software durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern. Dazu gehört maßgeblich „User ID“ (E-Mail-Adresse) und Passwort geheim zu halten und Dritten gegenüber nicht zugänglich zu machen. Hierzu wird empfohlen, sich bei Verlassen des Arbeitsplatzes aus der Anwendung auszuloggen. Die Zugangsdaten sind so aufzubewahren, dass ein Missbrauch der Daten durch Dritte nicht möglich ist. Persönliche Passwörter sind regelmäßig, mindestens einmal pro Jahr, zu ändern. Darüber hat der Kunde auch seine Nutzer zu informieren. Der Kunde ist selbst für die Eingabe und Pflege seiner zur Nutzung des Services erforderlichen Daten und Informationen verantwortlich. Dies umfasst insbesondere die Erstellung und die Pflege der kostenpflichtigen Nutzerkonten.

Wenn der Verdacht besteht, dass die Vertraulichkeit der Zugangsdaten beeinträchtigt wurde, ist der Kunde verpflichtet, den Betreiber unverzüglich hierüber zu informieren, damit geeignete Maßnahmen (z.B. Zuteilung neuer Zugangsdaten oder zeitweise Sperrung des Zugangs) ergriffen werden können.

Der Kunde ist insgesamt zur Mitwirkung verpflichtet, soweit dies zur ordnungsgemäßen Durchführung der Dienstleistungen erforderlich ist. Insbesondere hat der Kunde unaufgefordert alle für die Durchführung der Serviceleistungen notwendigen Unterlagen vollständig und so rechtzeitig zur Verfügung zu stellen, dass diese in angemessener Zeit verarbeitet werden können. Entsprechendes gilt für die Unterrichtung über alle Vorgänge und Umstände, die für die Durchführung der Dienstleistungen von Bedeutung sein können.

Der Kunde ist verpflichtet, den Hinweisen zur Installation und Anwendung der zu Verfügung gestellten Software nachzukommen und die vorgegebenen Systemvoraussetzungen zu schaffen.

Wenn und soweit der Kunde dem Betreiber Daten wie Belege etc. insbesondere zum Zweck der Generierung von Datensätzen überlässt, obliegt es allein dem Kunden, die Ordnungsgemäßheit der von ihm eingesetzten Vorsysteme unter steuerlichen und sonstigen rechtlichen Gesichtspunkten sowie die Richtigkeit und Vollständigkeit der an den Betreiber übermittelten Daten sicherzustellen; dies gilt insbesondere für die Prüfung der Richtigkeit des Einlesens von Daten mittels OCR Technik. Die Prüfung der Richtigkeit und Vollständigkeit der Erfassung der Daten mittels OCR Technik der übermittelten Daten ist, soweit nicht durch Einzelvereinbarung anders festgelegt, vom Vertragsverhältnis nicht umfasst.

Der Kunde haftet für alle Pflichtverletzungen durch Dritte, die Pflichtverletzungen in der vom Kunden beherrschbaren Sphäre begehen, soweit der Kunde nicht den Nachweis führt, die Pflichtverletzungen nicht zu vertreten zu haben.

2.4

SOFTWAREÜBERLASSUNG

2.4.1 Der Betreiber stellt dem Kunden die Softwarelösung fintract für die Abonnementsdauer bzw. die Nutzungsdauer im Rahmen des „pay per use“ in der jeweiligen aktuellen Version über das Internet entgeltlich zur nicht exklusiven, nicht übertragbaren und nicht unterlizenzierbaren Nutzung zur Verfügung. Zu diesem Zweck speichert der Betreiber die Software auf einem Server, der über das Internet für den Kunden erreichbar ist. Updates sind im Abonnement inklusive.

2.4.2 Der Betreiber überwacht laufend die Funktionstüchtigkeit der Software und beseitigt nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten sämtliche Softwarefehler, die die Nutzung der Software einschränken oder unmöglich machen.

2.4.3 Über die in diesem Absatz geregelte Überlassung hinaus werden dem Kunden keinerlei Rechte an der Software, insbesondere keine Rechte zur Bearbeitung oder Weiterverwertung, eingeräumt.

2.5

ENTGELT

2.5.1 Der Kunde verpflichtet sich, an den Betreiber für die Softwareüberlassung und das Data-Hosting das vereinbarte Entgelt zu bezahlen.

2.5.2 Der Kunde hat das vereinbarte Entgelt nach Erhalt der Rechnung per Überweisung auf das Bankkonto des Betreibers zu zahlen.

2.5.3 Die Rechnungen werden dem Kunden per E-Mail an die bei der Registrierung angegebene E-Mail-Adresse übersendet. Der Betreiber behält sich vor, die Rechnungen dem Kunden alternativ in seinem Nutzerkonto zur Verfügung zu stellen. Der Kunde stimmt dem Erhalt elektronischer Rechnungen zu. Der Anspruch auf Überlassung einer papierhaften Rechnung gemäß § 14 Absatz 1 Satz 5 UStG wird ausgeschlossen.

2.6

PREISE

2.6.1 Jeder Kunde kann fintract nach der Registrierung für eine einmonatige Testphase kostenlos nutzen. Die kostenlose Testphase kann jederzeit gekündigt werden. Nach dieser Testphase geht der Kunde nicht automatisch ein kostenpflichtiges Abonnement ein. Möchte der Kunde fintract weiter nutzen, wird er vor Ablauf der kostenlosen Testphase systemseitig in seinem Kundenkonto aufgefordert, ein Leistungspaket von fintract auszuwählen und zu buchen. Kommt der Kunde dieser Aufforderung nicht nach, kann er sich weiterhin in sein Kundenkonto einloggen, den Service nach Ablauf der Testphase aber ohne die Buchung eines Paketes nicht weiter nutzen.

2.6.2 Das nach § 2.5 zu zahlende Entgelt für die Nutzung von fintract im Anschluss an die Testphase bestimmt sich nach dem gewählten Nutzungsmodell und den im Kundenbereich zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses hinterlegten gültigen Preisbedingungen oder individualvertraglich getroffenen Ergänzungsvereinbarungen. Die dort genannten Preise verstehen sich zzgl. der jeweils im Fälligkeitszeitpunkt geltenden Umsatzsteuer.

2.7

PAKETWECHSEL

Dem Kunden stehen verschiedene Leistungspakete zur Verfügung. Die Buchung eines anderen Pakets im Wege eines Upgrades oder Downgrades ist jederzeit möglich. Der Leistungsumfang der neuen Pakete steht dem Kunden jeweils ab dem 1. des Folgemonats nach Aktivierung des neuen Pakets zur Verfügung.

2.8

KÜNDIGUNG

2.8.1 Eine Kündigung des Vertrages über die Nutzung von fintract ist jederzeit im jeweiligen Konto (Menüpunkt/Abrechnung) möglich. Alternativ kann der Kunde seinen Vertrag schriftlich oder in Textform kündigen. Der Kunde ist angehalten, seine Daten im Vorfeld zu sichern. Spätestens 30 Tage nach der letzten Abrechnung erfolgt die Löschung des Accounts inklusive aller Daten.

2.8.2 Die fristlose Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt beiden Parteien unbenommen. Ein wichtiger Grund liegt für den Betreiber insbesondere dann vor, wenn:

  • über das Vermögen des Kunden das Insolvenzverfahren eröffnet wird oder die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wurde,
  • der Kunde mit Zahlungsverpflichtungen aus diesem Vertragsverhältnis im Verzug ist und er unter Setzung einer Nachfrist und unter Androhung der Vertragsauflösung erfolglos gemahnt wurde,
  • der Kunde bei der Nutzung des vertragsgegenständlichen Dienstes schuldhaft Rechtsvorschriften verletzt oder in Urheberrechte, gewerbliche Schutzrechte oder in Namensrechte Dritter eingreift oder
  • der Kunde bei der Nutzung des vertriebenen Dienstes kriminelle, gesetzeswidrige oder ethisch bedenkliche Handlungen durchführt oder unterstützt.

§ 3 Datenschutz und Datensicherheit

3.1

DATENSCHUTZ

Der Betreiber hält sich an die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung der EU sowie weiterer im Vertragsgebiet Deutschland geltender Bestimmungen zum Datenschutz. Um diese Anforderungen erfüllen zu können, werden für die Nutzung von fintract folgende Vereinbarungen zusätzlich abgeschlossen:

Eine gültige Datenschutzerklärung nebst Anlagen kann auf der Internetseite des Betreibers eingesehen werden und steht dort zum Download zur Verfügung.

Für Unternehmen, die der EU-DSGVO unterstehen: Ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) zwischen der fino data services GmbH und dem Kunden kann beim Betreiber angefragt werden. Der Kunde ist für die Prüfung, ob ein Auftragsverarbeitungsvertrag benötigt wird, selbst verantwortlich. Sofern die hochgeladenen Dokumente keine personenbezogenen Daten im Sinne der DSGVO enthalten, ist kein Auftragsverarbeitungsvertrag abzuschließen.

3.2

GEHEIMHALTUNG

3.2.1 Der Betreiber verpflichtet sich, über alle ihm im Rahmen der Vorbereitung, Durchführung und Erfüllung des Vertrages zur Kenntnis gelangten vertraulichen Vorgänge, insbesondere Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse des Kunden, strengstes Stillschweigen zu bewahren und diese weder weiterzugeben noch auf sonstige Art zu verwerten. Dies gilt nicht, soweit diese Informationen entweder offenkundig werden oder das Interesse des Kunden an der Geheimhaltung erkennbar entfallen ist.

3.2.2 Der Betreiber verpflichtet sich, sich nur insoweit Kenntnis von fremden Geheimnissen im Sinne des vorstehenden Absatzes zu verschaffen, als dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist. Beim Einsatz Dritter verpflichtet sich der Betreiber, diese in Textform unter Belehrung über die strafrechtlichen Folgen einer Pflichtverletzung zur Verschwiegenheit zu verpflichten, soweit diese im Rahmen ihrer Tätigkeit Kenntnis von fremden Geheimnissen im Sinne dieser Vereinbarung erlangen könnten.

3.2.3 Für die in § 203 StGB genannten Berufsgruppen gilt ergänzend:

3.2.3.1 Der Betreiber wirkt als Dienstleister an der beruflichen Tätigkeit von Kunden, die einer beruflichen Verschwiegenheitsverpflichtung unterliegen, mit. Der Betreiber wahrt in Kenntnis der strafrechtlichen Folgen einer Pflichtverletzung gemäß § 203 StGB (Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe) und den sonst anwendbaren rechtlichen Vorschriften fremde Geheimnisse, die ihm von solchen Kunden zugänglich gemacht werden.

3.2.3.2 Ergänzend zu der Ziffer 3.2.3.1 schließen die Kunden, die unter eine der in § 203 StGB genannten Berufsgruppen fallen, mit dem Betreiber mit Zustandekommen dieses Vertrags über die Nutzung von fintract die unter https://fintract.io/anlage-agb-berufsgeheimnis/ abrufbare §203 StGB Vereinbarung zur beruflichen Verschwiegenheit mit dem Betreiber ab. Die §203 StGB Vereinbarung ist Bestandteil dieses Vertrags über die Nutzung von fintract.

3.2.4 Die Pflicht zur Verschwiegenheit gemäß der Absätze 3.2.1 bis 3.2.3 besteht nicht, soweit der Betreiber auf Grund einer behördlichen oder gerichtlichen Entscheidung zur Offenlegung verpflichtet ist. Soweit dies im Einzelfall zulässig und möglich ist, wird der Betreiber den Kunden über die Pflicht zur Offenlegung in Kenntnis setzen.

3.3

DATENVERSCHLÜSSELUNG

Um den Schutz des Kunden zu gewährleisten, wird sämtliche Kommunikation mit fintract über das HTTPS Protokoll verschlüsselt.

3.4

DATENSICHERHEIT UND DATENBEREITSTELLUNG

Der Betreiber ist verpflichtet, geeignete Vorkehrungen gegen Datenverlust und zur Verhinderung unbefugten Zugriffs Dritter auf die Daten des Kunden zu treffen.

Um alle bei der Nutzung anfallenden Daten des Kunden zu sichern, erstellt der Betreiber zweimal am Tag eine Sicherung. Diese Sicherung wird auf anderen Servern gespeichert, die mehrfach redundant abgesichert sind. Diese Sicherung bietet eine Sicherung gegen Systemausfälle. Der Kunde hat kein Recht auf Wiederherstellung von Daten, die er selbst gelöscht hat. Wann und ob der Betreiber Daten wiederherstellt, liegt im Ermessen des Betreibers. Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten selbst zu sichern, z.B. durch regelmäßige Exports.

Bei Verlust von Daten haftet der Betreiber nur für denjenigen Aufwand, der für die Wiederherstellung der Daten bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden erforderlich ist. Bei einfacher Fahrlässigkeit des Betreibers tritt diese Haftung nur ein, wenn der Betreiber mit der zum Datenverlust führenden Handlung gleichzeitig eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat.

Der Kunde kann vom Betreiber, insbesondere nach Kündigung des Vertrages, die Herausgabe sämtlicher Daten verlangen, ohne dass ein Zurückbehaltungsrecht des Betreibers besteht. Die Herausgabe der Daten erfolgt durch Übersendung über das Datennetz in einem strukturierten gängigen und maschinenlesbaren Format. Diese Datenbereitstellung und – herausgabe und deren Abrechnung erfolgt nach Absprache und Aufwand. Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, auch die zur Verwendung der Daten geeignete Software zu erhalten.

Besondere Bestimmungen gelten für die Übergabe von personenbezogenen Daten. Diese sind in der Datenschutzerklärung enthalten und in dem AVV beschrieben.

§ 4 Gewährleistung/Verfügbarkeit

4.1

GEWÄHR

Der Betreiber leistet Gewähr für die Funktions- und Betriebsbereitschaft des fino-Services sowie dafür, dass der Kunde die Vertragssoftware ohne Verstoß gegen Rechte Dritter nutzen kann. Die Sachmängelgewährleistung gilt nicht für Mängel, die darauf beruhen, dass die Vertragssoftware in einer Hardware- und Softwareumgebung eingesetzt wird, die den erforderlichen Anforderungen nicht gerecht wird oder für Änderungen und Modifikationen, die der Kunde an der Software vorgenommen hat, ohne hierzu kraft Gesetzes, Vertrages oder aufgrund einer vorherigen schriftlichen Zustimmung des Betreibers berechtigt zu sein.

4.2

VERFÜGBARKEIT

Aus technischen, vom Betreiber nicht beeinflussbaren Gründen, kann es zu Ausfällen der Plattform kommen. Der Betreiber garantiert in diesem Fall alles in seinen Möglichkeiten Stehende zu tun, die Verfügbarkeit schnellstmöglich wiederherzustellen. Vorbeugende Maßnahmen hat der Betreiber unter 3.4 getroffen.

§ 5 Haftung

5.1

ALLGEMEIN

Der Betreiber haftet nicht für Schäden, insbesondere Datenverluste, oder Schäden an Soft- oder Hardware oder Vermögensschäden, die durch seine Leistung entstehen, es sei denn diese beruhen auf einem grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Handeln des Betreibers, seiner Erfüllungsgehilfen oder seiner gesetzlichen Vertreter.

Für Schäden an der Gesundheit, dem Körper oder dem Leben sowie Schadensersatzansprüche, die sich aus dem Produkthaftungsgesetz ergeben, haftet der Betreiber uneingeschränkt.

Auch im Falle leichter Fahrlässigkeit haftet der Betreiber für die Verletzung von Pflichten, die zur Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung sind (Kardinalspflichten), dabei ist die Haftung auf die Höhe des typisch vorhersehbaren Schadens beschränkt. Dies gilt auch bei einfacher fahrlässiger Pflichtverletzung der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Betreibers.

Haftungsausschlüsse oder -beschränkungen gelten nicht, soweit der Betreiber dem Kunden gegenüber ausdrücklich eine Garantie übernommen hat, die gerade den Zweck hatte, vor dem Eintritt der geltend gemachten Schäden zu schützen.

Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso wie die Produzentenhaftung unberührt.

Außer im Fall von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Übernahme einer Garantie haftet der Betreiber nicht für mittelbare Schäden, wie z.B. Mehraufwand, entgangenen Gewinn oder ausgebliebene Einsparungen.

5.2

UNBEFUGTE KENNTNISERLANGUNG

Der Betreiber haftet nicht für die unbefugte Kenntniserlangung von persönlichen Kundendaten durch Dritte (z.B. durch einen unbefugten Zugriff von Hackern auf die Datenbank). Der Betreiber kann ebenso nicht dafür haftbar gemacht werden, dass Angaben und Informationen, welche der Kunde selbst Dritten zugänglich gemacht haben, von diesen missbraucht werden.

5.3

GESPEICHERTE INHALTE

Der Kunde allein ist für die Inhalte seiner gespeicherten Dateien verantwortlich. Es ist seine Sache zu gewährleisten, dass keine Dateien gespeichert werden, die gegen geltendes Recht verstoßen. Der Betreiber lehnt jegliche Verantwortung für die gespeicherten Dateien des Kunden ab.

5.4

ANSPRÜCHE DRITTER

Für den Fall der Verletzung von Rechten Dritter durch eine Vertragspartei wird diese die jeweils andere Vertragspartei von allen daraus resultierenden Ansprüchen und Schadensersatzforderungen sowie von den Kosten der Rechtsverteidigung in angemessener Höhe gegen Nachweis freistellen, sofern der Anspruch auf ein Verschulden der jeweiligen Vertragspartei zurückzuführen ist. Die Freistellung steht unter dem Vorbehalt, dass die in Anspruch genommene Vertragspartei nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der jeweils anderen Vertragspartei einen Vergleich über die von dem Dritten geltend gemachten Ansprüche schließt oder diese anerkennt.

5.5

VERDACHT AUF RECHTSWIDRIGKEIT

Der Betreiber ist zur sofortigen Sperre des Kontos berechtigt, wenn der begründete Verdacht besteht, dass die gespeicherten Daten rechtswidrig sind und/oder Rechte Dritter verletzen. Ein begründeter Verdacht für eine Rechtswidrigkeit und/oder eine Rechtsverletzung liegt insbesondere dann vor, wenn Gerichte, Behörden und/oder sonstige Dritte den Betreiber davon in Kenntnis setzen. Der Betreiber hat den Kunden von der Entfernung und dem Grund dafür unverzüglich zu verständigen. Die Sperre ist aufzuheben, sobald der Verdacht entkräftet ist.

5.6

AUSSCHLUSS STEUERLICHER HAFTUNG

5.6.1 Der Betreiber haftet nicht für die steuerliche und rechtliche Ordnungsmäßigkeit der durch den Kunden erstellten oder gesendeten Daten. Ferner leistet der Betreiber keinerlei Steuer- oder Rechtsberatungen im Sinne des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) oder Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG).

5.6.2 Der Betreiber speichert die erstellten Ergebnisse und erstellt regelmäßig Datensicherungen. In diesem Zeitraum kann der Kunde die Daten – abhängig vom vereinbarten Leistungsumfang – über die API ziehen oder erhält sie gepusht.

5.6.3 Der Betreiber ergreift alle angemessenen wirtschaftlich vertretbaren Maßnahmen, um die Datensicherheit der gespeicherten Daten sicherzustellen. Allerdings haftet der Betreiber nicht für die dauerhafte Speicherung der Dokumente über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus. Die Erfüllung etwaig bestehender steuerrechtlicher Aufbewahrungsfristen ist vom in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Funktionsumfang von fintract nicht umfasst.

§ 6 Legitimierung

Für die Nutzung des automatisierten Dokumentenabrufs muss der Kunde den Betreiber als seinen Bevollmächtigten beauftragen und dem Betreiber die Befugnis übertragen, die Informationen in seinem Namen aus der externen Quelle, ggf. unter Verwendung der mitgeteilten Zugangsdaten, automatisiert abzurufen.

§ 7 Verantwortlichkeit

Die Nutzung von fintract unterliegt allein der Verantwortung des Kunden. Insbesondere übernimmt der Betreiber keine Verantwortung für etwaige Verstöße des Kunden gegen Vereinbarungen zwischen dem Kunden und Dritten, die die Nutzung des automatisierten Dokumentenaustauschs oder die Übermittlung der Daten der Vertragspartner des Kunden an Dritte untersagen.

§ 8 Support und Kundendienst

Der Betreiber wird Anfragen (per Ticket-System oder E-Mail) des Kunden zur Anwendung der vertragsgegenständlichen Software so kurzfristig wie möglich nach Eingang beantworten.

§ 9 Mitteilungen

Die Vertragspartner sind verpflichtet, dem anderen Vertragspartner Adressänderungen unverzüglich per E-Mail oder über das Kontaktformular unter support@fintract.io oder www.fintract.io bekannt zu geben, oder im Kundenkonto zu ändern, widrigenfalls Mitteilungen an der zuletzt bekannt gegebenen Adresse als rechtswirksam zugegangen gelten.

§ 10 Schlussbestimmungen

10.1

RECHTSWAHL/ERFÜLLUNGSORT/GERICHTSSTAND

Der zwischen den Vertragsparteien bestehende Vertrag unterliegt vorbehaltlich zwingender internationalprivatrechtlicher Vorschriften dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechtsübereinkommens. Erfüllungsort ist Kassel. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Kassel, sofern jede Partei Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist.

10.2

AUFRECHNUNGSVERBOT

Gegen Ansprüche des Betreibers kann nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufgerechnet werden.

10.3

SALVATORISCHE KLAUSEL

Sollten sich einzelne Bestimmungen der Geschäftsbedingungen als ungültig erweisen, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

10.4

DATUM

Für Neu-Kunden, die sich ab dem 30.11.2022 rechtmäßig für den oben genannten Dienst registriert haben und deren Auftrag durch den Betreiber angenommen wurde, sind diese AGB gültig ab dem 30.11.2022.

Für bereits bestehende Kunden sind diese AGB gültig ab dem 02.02.2023.

fino data services GmbH